Gemäß aktueller Coronaschutzverordnung des Landes Hessen gilt für die Nutzung von gedeckten Sport-und Übungsstätten seit dem 25.11.2021 die 2G-Regel. D.h. es dürfen nur Geimpfte oder Genesene gedeckte Sport- und Übungsstätten betreten.
Einzige Ausnahmen:
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliches Attest erforderlich)
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist der Zutritt mit aktuellem negativem Testnachweis gestattet (Nachweis eines Corona-Tests oder Testheft der Schule erforderlich)
- Kinder unter 6 Jahren und nicht eingeschulte Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen (kein Nachweis erforderlich)
Allen anderen ist der Zutritt und die Teilnahme am Sport-und Übungsbetrieb untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Trainer, Übungsleiter, Betreuer (m/w/d).
Auch Wettkämpfe und Sportveranstaltungen unterliegen der 2G-Pflicht. Damit fallen auch alle Zuschauer sowie wartende Eltern u.ä. unter die 2G-Vorgabe.
Weiterhin zu beachten:
- Maske und Abstand auf dem Weg bis und von der Sport-/Übungsfläche sowie in den Umkleide- und Sanitärbereichen verpflichtend.
- Maske und Abstand auf den Tribünen und in den Zuschauerbereichen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes verpflichtend.
- Bei der Sportausübung selbst muss keine Maske getragen werden.
Auch für sonstige Veranstaltungen in geschlossenen Räumen über 25 Personen gilt: 2G nur mit Abstand und Maske.
Das Training im Freien ist von diesen Vorgaben nicht betroffen. Es gilt jedoch auch hier die Maskenpflicht in Bereichen, in denen Abstände nicht eingehalten werden können (Gastronomie, Sanitärräume).
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